Gefährdungsbeurteilungstypen

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Gefährdungsbeurteilungstypen

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Das Modul zur Erstellung und Verwaltung von Gefährdungsbeurteilungen bietet abhängig vom jeweiligen Betrachtungsgegenstand folgende, miteinander kombinierbare Typen von Gefährdungsbeurteilungen an:

tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)

arbeitsbereichs-/Berufsgruppenbezogene Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG)

arbeitsmittelbezogenen Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV)

Master für Gefährdungsbeurteilungen

Die Master-Gefährdungsbeurteilung spielt eine Sonderrolle und ist nicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen geeignet.

Gemäß § 5 Satz 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Zur Unterstützung dieses Ansatzes bietet MAQSIMA TMS die Möglichkeit einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung.

In § 5 Satz 2 ArbSchG heißt es weiter, „bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.“ In MAQSIMA TMS können arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilungen mit dem Assistent für Arbeitsbereichs-/Berufsgruppenbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.

Neben der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsschutzgesetztes, fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Satz 3 „Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln.“ Dazu bietet MAQSIMA TMS einen weiteren Assistenten zur arbeitsmittelbezogenen Gefährdungsbeurteilung an.

Seitens des Gesetzgebers werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen noch einmal gesondert behandelt. Gemäß § 6 GefStoffV Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung hat der der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter bestimmten Gesichtspunkten zu beurteilen. Dieser Prozess wird in MAQSIMA TMS mit einem Assistenten die Informationsermittlung im Modul Gefahrstoffe unterstützt.

Darüber hinaus besteht in MAQSIMA TMS die Möglichkeit so genannte Master anzulegen.