Informationsermittlung

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Informationsermittlung

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Informationsermittlung pro Gefahrstoff bzw. pro Verwendungsart

 

§ 6 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Er hat dabei festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können. Insbesondere hat er zu ermitteln, ob die Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explosionsfähige Gemische bilden können. Im Fall von nicht atmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen Veränderungen der für den Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Die Informationsermittlung bildet die Grundlage und die Ausgangsvoraussetzung für die sich anschließende Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

 

In MAQSIMA TMS ist die Informationsermittlung nicht direkt in den Prozess der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung integriert. Dies hat drei praktische Gründe:

 

1.Die Personengruppe derer, die die Gefahrstoffeigenschaften und die Informationen zu einem Gefahrstoff erfassen (z.B. der Gefahrstoffbeauftragte) unterscheidet sich in vielen Betrieben von der Personengruppe, die die Gefährdungsbeurteilungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erstellen (z.B. der Betreiber einer Anlage oder der Leiter einer Organisationseinheit). Durch die systemtechnische Trennung der beiden Prozesse Informationsermittlung und der anschließenden Gefährdungsbeurteilung kann in MAQSIMA TMS parallel gearbeitet werden. So können z.B. bei der Informationsermittlung zu einem Gefahrstoff bereits Schutzmaßnahmen für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vordefiniert werden (z.B. Nitrilhandschuhe tragen, Schutzbrille tragen, Schutzkleidung tragen), auf die die Ersteller von Gefährdungsbeurteilungen für gleichartige Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff in Ihrem Arbeitsbereich später zurückgreifen können.
 
Beispiel:
Die Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit "Betanken von Fahrzeugen mit Kraftstoff" ist für den Leiter*in des Fuhrparks vermutlich größtenteils identisch mit der Beurteilung der gleichen Tätigkeit für den Leiter*in des Vertriebsaußendienstes für seine/ihre Mitarbeiter*innen. Beide würden dann in Ihrer Gefährdungsbeurteilung auf die selbe Informationsermittlung für "Umgang mit Kraftstoffen" zurückgreifen. In der Regel spielt es auch keine Rolle von welchem Hersteller der Kraftstoff ist, so dass an dieser Stelle eine Informationsermittlung für eine Tätigkeit mit gleichen Gefahrstoffen unterschiedlicher Hersteller ausreichend ist.

 

2.Sofern sich spezifische Eigenschaften oder Informationen eines Gefahrstoffs verändern, ohne dass sich dadurch die Einstufung der Gefährlichkeit des Gefahrstoffs ändert, kann dies ohne eine Anpassung der zugrundeliegenden Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Dies vermindert den administrativen Aufwand bei der Verwaltung der Gefahrstoffe und der Gefährdungsbeurteilungen.

 

3.In der Praxis kann es vorkommen, dass ein Gefahrstoff in Abhängigkeit von seiner Verwendung in unterschiedliche Gefährdungsstufen eingestuft wird (z.B. bei unterschiedlich eingesetzten Mengen oder unterschiedlich hohen Expositionen der die Gefahrstoffe verwendenden Mitarbeiter*innen), was ggf. auch andere Schutzmaßnahmen zur Folge hat. Durch die Trennung von Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung können somit zuerst alle Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff in Schutzstufen eingestuft werden und die entsprechenden unternehmensweiten Schutzmaßnahmen für diese Tätigkeiten definiert werden. In den tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen wird dann auf diese Informationen zurückgegriffen.

 

 

Eine Informationsermittlung wird entweder aus dem Gefahrstoffverzeichnis heraus gestartet über einen Klick mit der rechten Maustaste (-> Informationsermittlung erzeugen) oder über den Button Neu im Register Informationsermittlung.

 

Im Folgenden muss für die Informationsermittlung eine Bezeichnung vergeben werden, z.B. Umgang mit Ottokraftstoff oder Umgang mit Lösemitteln sowie der Verantwortliche und das Ermittlungsdatum angegeben werden.

 

Über die Auswahl Verwendungsart können alle Gefahrstoffe, die in die gleiche Verwendungsart fallen gefiltert werden. Auf dem Register Gefahr- und Arbeitsstoff werden dann nur Stoffe angezeigt, die in die selektierte Verwendungsart fallen.

 

Informationsermittlung

 

Das Register Tätigkeit dient zur Auflistung der in der Informationsermittlung betrachteten Tätigkeiten mit vergleichbarem Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Verwendung der betrachteten Gefahrstoffe.

Ziel der Informationsermittlung ist es, möglichst viele Tätigkeiten zusammenzufassen und mit Hilfe gleichartiger Schutzmaßnahmen potenziell auftretende Gefahren zu verhindern. Die Auflistung der Tätigkeiten in diesem Register dient nur beschreibenden Zwecken und hat keinen weiteren Einfluss auf die anschließende Gefährdungsbeurteilung.

 

Durch den Button „Neu“ können neue Tätigkeiten im System angelegt werden, über den Button „Hinzufügen“ kann aus einer Liste bereits vorhandener Tätigkeiten ausgewählt werden. Freitexteingabe ist an dieser Stelle nicht möglich.

 

Das Register Substitutionsprüfung dient der Dokumentation einer möglichen Substitution der betrachteten Gefahrstoffe durch andere, ungefährlichere Stoffe, sofern dies möglich ist.

 

Im Register Gefahr- und Arbeitsstoff werden nun alle Gefahrstoffe aufgelistet, die im Rahmen der Informationsermittlung und der Gruppierung nach ihrer Verwendungsart gemeinsam betrachtet werden.

 

GuA

 

Anhand der H-Sätze der Gefahrstoffe ermittelt das System nun automatisch die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren für den Umgang mit den Gefahrstoffen.

Voraussetzung für die Ermittlung ist eine vorausgehende Zuordnung von H-Sätzen und Gefährdungsfaktoren in den Stammdaten.

 

Informationsermittlung2

 

Auf die gleiche Art und Weise ermittelt das System die Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit der P-Sätze der betrachteten Gefahrstoffe. Auch hier ist eine vorausgehende Zuordung der P-Sätze und der Schutzmaßnahmen in den Stammdaten notwendig.

 

Informationsermittlung3

 

Anmerkung: Für eine mögliche Zuordnung der H- und P-Sätze zu Gefährdungsfaktoren und Schutzmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die MAQSIMA GmbH.

 

Wird bei der Informationsermittlung das „Verfahren zur Feststellung der Gefährdung“ mittels der Sicherheitsdatenblätter angewendet, werden im Register „Mögliche Gefahren“ die aus den SDBs der Gefahrstoffe ermittelten P- und H-Sätze gelistet. Für die spätere Weiterbearbeitung der Daten innerhalb der Gefährdungsbeurteilung können die H- und P-Sätze nicht direkt verwendet werden. Aus den Daten müssen zunächst Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Gefährdungsfaktoren ermittelt werden. Dies geschieht automatisch im Zuge der Berechnung im Assistenten, wenn die H- und P-Sätze in den Stammdaten entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Gefährdungsfaktoren zugeordnet wurden.

Ist dies nicht erfolgt, können die H- und P-Sätze im Assistenten nicht ausgewählt werden.

 

GS IE P-Satz

 

Soll aus einem H- oder P-Satz direkt ein korrespondierender Gefährdungsfaktor bzw. eine Arbeitsschutzmaßnahme erzeugt werden, so kann dies jetzt direkt im Assistenten durchgeführt werden.

 

GS IE P-Satz2

 

Über das Kontextmenü können zu dem P-/H-Satz direkt eine Arbeitsschutzmaßnahme / ein Gefährdungsfaktor angelegt werden. Der Text aus dem P-/H-Satz wird dabei bereits als Vorschlag für die jeweilige Bezeichnung übernommen und der ausgewählte P-/H-Satz dem neuen Datensatz zugeordnet. Nach dem Speichern genügt ein erneutes Betätigen des Berechnen-Buttons der Informationsermittlung und der P-/H-Satz inkl. der zugeordneten Arbeitsschutzmaßnahme / des Gefährdungsfaktors steht zur Auswahl zur Verfügung.

 

GS IE P-Satz3

 

 

 

Das Register Überblick der ermittelten Gefährdungen liefert eine Zusammenfassung der ermittelten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Verwendung der betrachteten Gefahr- und Arbeitsstoffe.

 

Informationsermittlung4

 

Die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen können durch weitere manuelle Eingabe erweitert oder verringert werden.

 

Informationsermittlung5

 

Bevor eine Informationsermittelung in eine Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden kann, muss diese erst freigegeben und aktiviert werden. Die Informationsermittlung wird dann in dieser Revision eingefroren. Die Änderung einer freigegebenen Revision führt zu einer neuen Revision.