Die Verwendungsart dient dazu Gefahrstoffe mit gleichen Eigenschaften zu Gruppen zusammenzufassen (z.B. Aerosoldosen mit entzündlichen Lacken).
Dadurch können im Rahmen der Informationsermittlung nach §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Gefahrstoffe gruppiert beurteilt werden (z.B. wenn Lacke mit gleichen toxischen Eigenschaften nur unterschiedlichen Farben zum Lackieren verwendet werden).
Dies reduziert die Anzahl der Informationsermittlungen für Gefahrstoffe sowie die anschließende Anzahl von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.
Die Verwendungsart gliedert sich in die Oberklasse und die eigentliche Verwendungsart.
Beispiel.
Oberklasse: Reinigungsmittel
Verwendungsarten: ätzend, reizend, entzündlich, giftig
Im Register PSA kann zugleich die Persönliche Schutzausrüstung im Umgang mit diesen Verwendungsarten vorgegeben werden, so dass der Anwender einer Informationsermittlung später auf diese Vorgaben zurückgreifen kann.
Ebenso können Verhaltenshinweise für den Umgang mit Gefahrstoffen dieser Verwendungsart angegeben werden. Diese erscheinen später auf der Betriebsanweisung.