Ziel und Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung

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Ziel und Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung

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Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren präventiv zu verhüten. Dazu müssen potenzielle Gefahrenquellen ermittelt und unter Berücksichtigung der Gefährdungsfaktoren das Risiko beurteilt werden, ob aus einer Gefährdung eine potenzielle Gefahr entstehen kann. Grundlage der Beurteilung ist dabei der Stand der Technik (Soll-Ist-Vergleich). Zu prüfen ist, ob die ermittelte Gefährdung zu einem Risiko führt, d.h. Bedingungen vorliegen, die aus einer Gefährdung eine tatsächliche Gefahr machen. Das Risiko ergibt sich aus  dem Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß eines möglichen Schadens, wobei von  einem Schaden erst gesprochen werden kann, wenn eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt.

 

Von einer Risikoermittlung kann deshalb abgesehen werden, wenn ein Sachverhalt vernünftiger Weise als Ursache für einen Schaden ausscheidet.

Als Gefährdung wird dabei ein Zustand oder eine Situation definiert, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Gesundheitsschadens besteht. Die Gefährdung entsteht durch ein mögliches räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen einer Gefahrenquelle mit dem/den Beschäftigten, bei dem daraufhin eine schädigende Wirkung eintreten kann.

 

Im Unterschied dazu ist unter einer Gefahr im Bereich des Arbeitsschutzes eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden führt. Dem Schadenseintritt muss dabei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit zugrunde liegen.