MAQSIMA TMS bietet die Möglichkeit sog. Master-Gefährdungsbeurteilungen.
Streng genommen handelt es sich dabei nicht um eine Gefährdungsbeurteilung, sondern um die Definition der allgemeinen Prüfpflichten für ein Objekt (Technisches Objekt, Technischer Platz, Person).
Das Konzept der Master-Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es, eine allgemeingültige, unternehmensweite Vorgabe für die Prüfung von Objekten vorzunehmen, die später sowohl für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung als auch für die Terminierung von Maßnahmen verwendet werden kann.
Die folgende Darstellung zeigt die Zusammenhänge der einzelnen Elemente:
Eine Master-Gefährdungsbeurteilung beinhaltet nur MAQSIMA-Quellen (oder unternehmensspezifische Quellen) mit den darin enthaltenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß dem Stand der Technik. Sie beinhaltet keine Gefährdungen und keine Schutzmaßnahmen.
Der Vorteil dieser Struktur ist, dass bei einem Update der MAQSIMA-Quellen "nur" die Master-Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden muss und damit automatisch auch die Betreiberpflichten und die Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden.
Alternativ müsste die gleiche MAQSIMA-Quelle (z.B. Leitern und Tritte) sowohl für eine Betreiberpflicht, als auch in einer Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. Im Falle eines Updates müsste dann die Betreiberpflicht und die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden, was zu einem doppelten Aufwand führt.
Die Alternative zur Master-Gefährdungsbeurteilung zeigt die folgende Darstellung:
Um eine Master-Gefährdungsbeurteilung anzulegen gehen Sie wie folgt vor:
1. Wechseln Sie im Portal in das Modul Gefährdungsbeurteilung
2. Klicken Sie <Neu> und dann "Master-GB"
3. Vergeben Sie eine Bezeichnung, den Grund sowie die Art des Masters
4. Wählen Sie im Register <Ausgewählte Quellen> die benötigten MAQSIMA-Quellen oder eine eigene Quelle aus
5. Speichern Sie die Master-GB
6. Im Anschluss prüfen, freigeben, aktivieren
Über den Button MK generieren kann aus einer Master-Gefährdungsbeurteilung eine Master-Betreiberpflicht erstellt werden.
Nur Master-Betreiberpflichten können mit Anlagen und Personen verknüpft werden, um daraus Termine zu erzeugen.
Die Master-Betreiberpflichten werden nach dem Speichern automatisch im Bereich Stammdaten -> Arbeitsvorschrift -> Maßnahmenkatalog angelegt.
Sie können nur über die Master-Gefährdungsbeurteilungen verändert werden.