Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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Die Voraussetzung für eine Gefährdungsbeurteilung für (Tätigkeiten mit) Gefahrstoffe ist eine aktivierte Informationsermittlung.

 

Nachdem die Erfassung der Gefahrstoffe mit ihren Eigenschaften und die zugehörigen Informationsermittlungen abgeschlossen sind, können die Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden.

 

Die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten und die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterscheiden sich in MAQSIMA TMS nur dadurch, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auf die Informationen des Gefahrstoffverzeichnisses (Gefahrstoffdaten und Ergebnisse der Informationsermittlung) zugegriffen werden kann.

 

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen startet man zunächst im Modul Gefährdungsbeurteilung über den Button „Neu“ den Assistenten für eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung oder (sofern es sich um gleichartige Tätigkeiten handelt) den Assistenten für die Arbeitsbereichs- bzw. berufsgruppenbezogene Gefährdungsbeurteilung.

 

Das Anlegen der Grunddaten der Gefährdungsbeurteilung wird in Kapitel "Gefährdungsbeurteilung erstellen" detailliert erläutert.

An dieser Stelle wird lediglich auf den Unterschied zwischen der allgemeinen tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hingewiesen.

 

Im Register „Maßnahmen ermitteln“ können im Bereich Tätigkeiten nun auch Tätigkeiten mit Gefahrstoff hinzugefügt werden.

 

 

GB Tätigkeiten mit Gefahrstoffe

 

 

Diese Auswahl bewirkt, dass dem Anwender in der folgenden Bildschirmmaske alle im Rahmen der Informationsermittlung ermittelten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufgelistet werden.

 

 

GB Tätigkeiten mit Gefahrstoffe Suche

 

 

Aus dieser Liste müssen nur noch die zu betrachtenden Tätigkeiten ausgewählt werden. Mit Hilfe des Buttons „Übernehmen“  werden die Tätigkeiten in die Gefährdungsbeurteilung übernommen.

 

Gleichzeitig können die dahinterliegenden Gefahrstoffe aus dem Gefahrstoffverzeichnis in die Gefährdungsbeurteilung übernommen werden.

Selektiert man eine dieser Tätigkeiten, können über den Button „Auswahl“ die vordefinierten Schutzmaßnahmen der Schutzmaßnahmengruppe aus der Informationsermittlung übernommen werden.

 

 

GB Tätigkeiten mit Gefahrstoffe Auswahl Schutzmaßnahmen aus Gruppen

 

 

Aus einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe kann im Anschluss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erzeugt werden.

 

Abschließend wird die Gefährdungsbeurteilung geprüft, freigegeben und aktiviert.