Betriebsanweisung

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Die Betriebsanweisung (BA) ist im Unterschied zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches die Beschäftigten hauptsächlich auf Gefahren im Umgang mit Objekten hinweisen und Schutzmaßnahmen aufzeigen soll. Die grundsätzliche Notwendigkeit der Erstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1). Darüber hinaus wird die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen in der der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 9), der Biostoffverordnung (BioStoffV § 14), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A1 § 4) konkretisiert. Betriebsanweisungen müssen in Deutschland für biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV), Gefahrstoffe und deren Zubereitungen (GefStoffV), die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten und für Maschinen und andere technische Anlagen (BetrSichV) erstellt werden.

Über die Inhalte einer Betriebsanweisung machen die jeweiligen Verordnungen unterschiedliche Angaben, je nach Einsatzbereich. So müssen bspw. in einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten (BetrSichV §9). Die Inhalte einer Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen regelt die TRGS 555. Darüber hinaus sind alle Betriebsanweisungen den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich gilt, dass die Betriebsanweisung der zugrundeliegenden Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen muss.

Die äußere Form einer Betriebsanweisung ist nicht festgelegt. Allerdings fördert die einheitliche Gestaltung von Betriebsanweisungen innerhalb einer Betriebsstätte den Wiedererkennungseffekt für die Beschäftigten.

MAQSIMA TMS unterstützt die strukturierte Erstellung und Verwaltung von Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Anlagen sowie für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Eine Erweiterung, z.B. um Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe ist aufgrund des flexiblen Aufbaus von MAQSIMA TMS möglich.