Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (GB) am Beispiel einer arbeitsbereichs-/berufsgruppenbezogenen Gefährdungsbeurteilung
Bevor eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, kann eine beliebige Ordnerstruktur angelegt werden, mit der die einzelnen Gefährdungsbeurteilungen verwaltet werden können. Die Ordnerstruktur dient lediglich zur besseren Strukturierung der Gefährdungsbeurteilungen. Mit Hilfe der rechten Maustaste können aber auch Sichtbarkeits- und Bearbeitungsrechte auf die einzelnen Ordner vergeben werden.
In der GB-Übersicht können zu den markierten Gefährdungsbeurteilungen die wichtigsten Informationen durch Anklicken der Register eingesehen werden.
Die Legende oben rechts beinhaltet eine Zeichenerklärung für verschiedenen Symbole.
Über Kontextmenü können unterschiedliche Aktionen zu den Ordnern oder Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.
Es können zum Beispiel über eine Aktion „Alternativbezeichnung ändern“ im Kontextmenü der GB-Übersicht die Alternativbezeichnungen zu Gefährdungsbeurteilungen auch zu bereits freigegebenen Revisionen angepasst werden. Die Aktion ist pro GB-Typ über ein eigenes Recht abgesichert. Durch das Ändern der Alternativbezeichnung werden evtl. bereits erstellte Dokumente nicht aktualisiert.
In Analogie zum Maßnahmenkatalog kann auch bei der Gefährdungsbeurteilung die Favoriten-Kennzeichnung für den Web Explorer über TMS gepflegt werden. Diese Aktion ist über ein zusätzliches Recht abgesichert: Gefährdungsbeurteilung | Favorit-Kennzeichnung (Web-Explorer) ändern
Ist das Recht erteilt, erscheint im Modul Gefährdungsbeurteilung zu einer ausgewählten GB ein zusätzliches Register.
Über die Aktion „Kennzeichnung ändern“, welche ebenfalls über das Recht freigeschaltet wird, kann die Favoriten-Kennzeichnung zu weiteren Personen hinzugefügt oder bei bestehenden Personen entfernt werden. Diese Anpassungen können jedoch von den jeweiligen Personen im Web-Explorer selbst wiederum abgeändert werden.
Zum Anlegen einer Gefährdungsbeurteilung wählt man den Button „neu“ und wählt den entsprechenden GB-Typ aus, den man erzeugen möchte.
Hinweis: Grundsätzlich kann mit allen drei verschiedenen GB-Typen (außer Master-GB) parallel gearbeitet werden. In der Praxis hat sich allerdings bewährt sich auf einen GB-Typ festzulegen, um den Anwendern einen möglichen Konflikt bei der Auswahl des "richtigen" GB-Typs zu ersparen. dazu kann man die nicht benötigten GB-Typen in der Rechteverwaltung ausblenden. Grundsätzlich führen alle drei GB-Typen zum gleichen Ergebnis. Der Unterschied zwischen den GB-Typen liegt in der Beschreibung des betrachteten Arbeitssystems als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Die Tätigkeitsbezogene GB stellt die Tätigkeiten in den Vordergrund (z.B. Umgang mit ..., Verwenden von ..., Arbeiten mit ...). Die Arbeitsmittelbezogene GB das Arbeitsmittel (z.B. Hebebühne, Leiter, Flurförderfahrzeug).
Die Arbeitsbereichs-/Berufsgruppenbezogene GB hat den Arbeitsbereich (z.B. Werkstatt, Büroarbeitsplatz, Lager) im Zentrum der Betrachtung und ist somit flexibel einsetzbar.
Grundsätzlich sind aber in allen GBs immer die Elemente des Arbeitssystems (Arbeitsbereich, Mitarbeiter*innen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, PSA, Arbeitsumgebung, Gefahrstoffe) zu betrachten.
Anlegen einer Gefährdungsbeurteilung
Klicken Sie auf <Neu> und wählen Sie den GB-Typ aus.
1. Register Allgemeine Informationen
Daraufhin öffnet sich der Assistent zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Auf dem Register „Allgemeine Informationen“ sind zunächst der Name der Gefährdungsbeurteilung sowie der Grund für die Erstellung anzugeben. Der Verfasser ist durch den angemeldeten Benutzer vorbelegt. Zusätzlich kann im Feld „Verantwortlicher“ noch der fachlich Verantwortliche für die erstellte Gefährdungsbeurteilung eingetragen werden. Dieser muss kein Systembenutzer von MAQSIMA TMS sein.
Mit einem Rechtsklick in den Grafikbereich kann ein Bild hinzugefügt werden.
Beim Gültigkeitsablauf einer Gefährdungsbeurteilung besteht die Möglichkeit sich benachrichtigen zu lassen. Dies kann in den Stammdaten über eine automatische Benachrichtigung eingestellt werden.
Bei dem E-Mailverteiler zum Bereich Gefährdungsbeurteilung können Verfasser und Verantwortliche als spezielle Empfänger definiert werden.
Im Feld Besprechungen können Meetings, die zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen stattgefunden haben dokumentiert werden.
Jeder Gefährdungsbeurteilung (kurz GB) kann jetzt auch eine oder mehrere Alternativbezeichnungen hinterlegt werden, nach denen auch gesucht werden kann. In der GB-Übersicht berücksichtig der Schnellfilter im Kopfbereich ebenfalls die hinterlegten Alternativbezeichnungen.
In diesem Assistenten können die Teilnehmer sowie die Besprechungstermine dokumentiert werden. Über die Farbgebung grün (teilgenommen), gelb (teilweise teilgenommen) oder rot (nicht teilgenommen) ist schnell ersichtlich, welcher Teilnehmer zu welcher Besprechung anwesend war. Der Status wird durch Klick auf das jeweilige Tabellenfeld geändert. Die Besprechungsteilnehmer können neben den im System angelegten Personen auch frei definiert werden. Diese Aktion wird über den Button „Teilnehmer hinzufügen“ / „Teilnehmer als Freitext hinzufügen“ aufgerufen. Der Name des Teilnehmers wird direkt in der Tabelle geändert. Sollen nachträglich noch Änderungen an dem Namen durchgeführt werden, geschieht dies über den Button „Teilnehmer ändern“.
Besprechungen werden zu jeweiligen Revision einer GB hinterlegt. Wird durch Änderung eine neue Revision erstellt, ist das Besprechungsfeld wieder leer.
In der Übersicht der jeweiligen GB sind die durchgeführten Besprechungstermine ersichtlich:
Auf der rechten Seite kann ein Bild, das das Arbeitssystem der zugrundeliegenden Gefährdungsbeurteilung illustriert eingebunden werden.
2. Register Arbeitsschutzorganisation
Auf dem Register Arbeitsschutzorganisation wird die, der zugrundeliegenden Gefährdungsbeurteilung Personen der Arbeitsschutzorganisation erfasst, d.h. alle Personen, die in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung involviert sind.
3. Register Beschreibung des betrachteten Arbeitsbereichs / der betrachteten Berufsgruppe und Beschreibung der betrachteten Tätigkeit
Diese beiden Register sind optional und werden über die beiden Checkboxen auf dem Register Allgemeine Informationen sichtbar geschaltet. Die beiden Register dienen der detaillierten Beschreibung des betrachteten Arbeitssystems.
4. Register Signatur
Das Register Signatur muss zuvor in den Systemeinstellung freigeschaltet werden. Es ist standardmäßig ausgeblendet.
Im Register Signatur werden die Rollen bzw. die Personen eingetragen, die eine fertiggestellte Gefährdungsbeurteilung elektronisch signieren und damit aktivieren sollen. Der Signaturprozess ersetzt dann den manuellen Freigabeprozess einer Gefährdungsbeurteilung über die Buttons Prüfen - Freigeben- Aktivieren.
Personen, die eine Gefährdungsbeurteilung signieren sollen, müssen über das entsprechende Benutzerrecht verfügen.
Sofern mehrere Personen eine Gefährdungsbeurteilung signieren müssen, wird die Gefährdungsbeurteilung der letzten erfolgten Signatur aktiviert. Eine Signierreihenfolge kann nicht definiert werden.
Im Anschluss sollte die Gefährdungsbeurteilung aus Sicherheitsgründen einmal gespeichert werden, da keine automatische Sicherung erfolgt.
5. Register Maßnahmen ermitteln
Das Register „Maßnahmen ermitteln“ (im Bild umbenannt in Gefährdungsbeurteilung) ist das zentrale Register der Gefährdungsbeurteilung. Auf diesem Register werden Gefährdungen ermittelt, beurteilt und Schutzmaßnahmen definiert.
Man beginnt zunächst mit den Maßnahmen des „Praktizierten Arbeitsschutzes im Unternehmen“, d.h. gibt es in Bezug auf die betrachtete Tätigkeit festgeschriebene, betriebsinterne Regelungen (Publikationen) des Arbeitsschutzes, die der Ausübung der Tätigkeit zugrunde liegen. Dies können sein, Betriebsanweisungen, Bedienungsanleitungen der Hersteller der verwendeten Arbeitsmittel, QM-Dokumente, Genehmigungsbescheide, Behördenauflagen, Unfallberichte, Schulungsunterlagen etc.
An dieser Stelle können offensichtlich auftretende Gefährdungen, die durch fehlende oder fehlerhafte Publikationen hervortreten bereits erfasst und entsprechende Schutzmaßnahmen definiert werden.
Die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen werden entweder manuell mittels Stammdatum oder als Freitext hinzugefügt oder über einen Fragenkatalog per drag&drop in die Gefährdungsbeurteilung integriert.
Im Register „Maßnahmen ermitteln“ können für den Bereich „Praktizierter Arbeitsschutz im Unternehmen“ Betriebsanweisungen hinterlegt werden, wenn das Modul Betriebsanweisungen lizensiert wurde.
Durch Betätigen des Buttons „Neu“ können neue Datensätze in das System eingegeben werden. Durch Verwendung des Buttons „Hinzufügen“ wird auf eine bereits bestehende Liste von Daten zugegriffen, z.B. im Bereich PSA auf klassische persönliche Schutzausrüstungen, wie Kopfschutz, Fußschutz, Augenschutz. MAQSIMA TMS beinhaltet bereits eine Vielzahl von Daten, so dass der Benutzer nur aus dem entsprechenden Katalog auswählen muss.
In der gleichen Art und Weise werden die anderen Bereiche, die für die Beurteilung der Tätigkeit relevant sind beurteilt, d.h. Beschäftigte, Qualifikation, Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitsmittel und Arbeits- und Gefahrstoffe.
Zu einem Arbeitsmittel können innerhalb der Gefährdungsbeurteilung auch die entsprechenden Arbeitsmittelvarianten dokumentiert werden, welche in dem jeweiligen Umfeld Verwendung finden.
Grundlage der Beurteilung der Gefährdungen sind die Gefährdungsfaktoren, d.h. Faktoren (Bedingungen, Zustände, Eigenschaften), die durch ihre Eigenschaften zu Verletzungen und/oder arbeitsbedingten Gesundheitsschäden führen können. Gefährdungsfaktoren können elektrische, mechanische, organisatorische, psychische u. a. Ursachen haben. Ausgangspunkt sind hier die Gefährdungskataloge der Berufsgenossenschaften.
Für den Register "Maßnahmen ermitteln" verwendete Bereiche können samt der Bezeichnung und Position unter Systemeinstellungen hinterlegt bzw. sichtbar geschaltet werden.
Für die meisten Elemente im Bereich „Maßnahmen ermitteln“ ist die Eingabe von Freitext möglich. D.h. die Daten müssen nicht mehr zwingend als Stammdatum angelegt werden, bevor sie in der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden können.
Die folgenden Screenshots zeigen Beispiele für die persönliche Schutzausrüstung sowie die im Rahmen der betrachteten Tätigkeit verwendeten Arbeitsmittel.
Sofern in den Stammdaten der Arbeitsmittel bzw. der PSA auch Master-Betreiberpflichten mit den gesetzlichen Prüfinhalten (Stand der Technik) verknüpft wurden, werden diese auch mit in die Gefährdungsbeurteilung übernommen und dargestellt.
Zu den Gefährdungen können an dieser Stelle Informationen wie z.B. RKZ (Risikokennziffer) aus folgenden Registern hinterlegt werden. Das RKZ-Modell, dem zu Folge die Risikokennziffer einer Gefährdung ermittelt wird, ist auch pro Gefährdung innerhalb der GB auswählbar, vorausgesetzt die Systemeinstellung wurde entsprechend aktiviert. Welches RKZ-Modell verwendet werden soll, wird ebenfalls in den Systemeinstellungen festgelegt.
Elemente, unter denen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren gelistet sind, können über zwei neue Sortiermöglichkeiten angeordnet werden. Entweder kann die Gefährdung nach der Risikokennziffer (nach Maßnahmen) sortiert werden. Dabei werden Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ohne RKZ zuerst gelistet, danach
folgt die Sortierung absteigend, d.h. Gefährdungs- und Belastungsfaktoren mit hoher Risikokennziffer stehen oben.
Als weitere Option steht die Sortierung nach der Referenznummer zur Verfügung. Auch hier werden Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ohne Referenznummer zuerst gelistet. Danach erfolgt die Sortierung aufsteigend nach der Referenznummer.
Um eine Sortierung der Referenznummern zu ermöglich, muss diese in Form von „x.y“, wobei x und y natürliche ganze Zahlen darstellen, erfasst sein.
Aus den in diesem Register verknüpften Schutzmaßnahmen können GB-Maßnahmen generiert werden. Diese sind dann entsprechend gekennzeichnet und können so wie andere Maßnahmen über den Button "GB-Maßnahme" aufgerufen bzw. angepasst werden.
5. Register Ausgewählte Quellen
Zu jedem Objekt kann (sofern vorhanden) die entsprechende gesetzliche MAQSIMA-Quelle hinzugefügt werden (z.B. ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel). Dies bewirkt, dass sämtliche Maßnahmen aus dieser Quelle direkt zur Umsetzung in die Gefährdungsbeurteilung geladen werden, erreichbar über den Button "GB-Maßnahme", z.B. in diesem Fall „die wiederkehrende Prüfung durchführen (Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen) alle 3 Monate".
Sollte aufgrund ermittelter Gefahren z.B. eine Anpassung des Zyklus für Maßnahmen notwendig sein, so ist dies über den Button „GB-Maßnahme“ jederzeit durchführbar. Auch zusätzliche Maßnahmen lassen sich über dieses Popup hinzufügen. Der Zyklus kann über den Register "Terminberechnung" angepasst werden.
Auf dem Register „Ausgewählte Quellen“ werden alle gesetzlichen (oder kundenspezifischen) MAQSIMA Quellen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verwendet wurden, aufgelistet. Mit Hilfe dieser Darstellung kann im Falle einer gesetzlichen Änderung nachvollzogen werden, auf welche Gefährdungsbeurteilungen sich diese auswirken, so dass stets die Aktualität der Gefährdungsbeurteilung ermöglicht werden kann.
Sofern alle Bereiche abgearbeitet sind können auf den folgenden Registern ergänzende Angaben zur Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.
6. Register Mitgeltende Gefährdungsbeurteilungen
Im Register „Mitgeltende Gefährdungsbeurteilungen“ kann auf andere, verknüpfte Gefährdungsbeurteilungen hingewiesen werden. Es wird zu jeder Gefährdungsbeurteilung angezeigt, in welcher weiteren GB diese verwendet wird.
7. Register Beurteilung der Gefährdungssituation
zum Schluss kann auf dem Register „Beurteilung der Gefährdungssituation“ noch eine abschließende schriftliche Beurteilung der ermittelten Gefährdungen und Gefahren der betrachteten Tätigkeit abgegeben werden.
Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung
Nach Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung muss diese gespeichert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung liegt damit im Status erstellt vor. Solange der Status der Gefährdungsbeurteilung nicht geändert wird, können beliebige Änderungen vorgenommen werden.
eine fertige Gefährdungsbeurteilung muss geprüft, freigegeben und aktiviert werden.
Jede weitere Änderung führt dann zu einer neuen Revision der Gefährdungsbeurteilung.
Mit Freigabe der nächst höheren Revision wird die alte Revision in den Ordner Deaktivierte GBs verschoben.