Übersicht

Navigation:  »Keine übergeordneten Themen vorhanden.«

Übersicht

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

MAQSIMA TMS ist modular aufgebaut und lässt sich hinsichtlich der Aufgaben im Arbeitsschutz und der Instandhaltung individuell an die Anforderungen des Nutzers anpassen.

Abbildung 1 zeigt eine Übersicht der in der aktuellen Programmversion unterstützten fachlichen Module. Die meisten Module können auch im Stand-Alone-Betrieb verwendet werden, d.h. es ist beispielsweise möglich, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen ohne die Module für Betriebsanweisungen oder Betreiberpflichten zu nutzen.

 

Modulübersicht

 

Zur programmtechnischen Umsetzung der Prozesse sind wiederum verschiedene Module notwendig. Die benötigen Module werden im Folgenden den einzelnen Prozessen zugeordnet und kurz beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung der Funktionsweise der einzelnen Prozesse und Module erfolgt im Verlauf dieses Handbuches.

 

MAQSIMA TMS| Basis
Die MAQSIMA TMS|Basis beinhaltet die grundlegenden Prozesse und Funktionen, die für den Systemeinsatz notwendig sind. Dies sind Systemeinstellungen, Benutzerrechteverwaltung, Quellen Update-Assistent, Historie, sowie ein Teil der Stammdatenverwaltung.

 

Betreiberpflichten (MAQSIMA TMS| BP, MAQSIMA-Quellen)
Der Prozess Betreiberpflichten beinhaltet die Ermittlung der gesetzlichen Prüfgrundlagen für Anlagen, Arbeitsmittel, Tätigkeiten und Personen auf der Basis der MAQSIMA-Quellen. Dies ist die Voraussetzung für die weitere Umsetzung der Prüfpflichten im System (Terminierung und Rückmeldung von Prüfungen bzw. Wartungen).

 

Gefährdungsbeurteilungen (MAQSIMA TMS| BP, MAQSIMA TMS| GB, MAQSIMA-Quellen)
Prozess zur Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze und nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe.

 

Gefahrstoffmanagement (MAQSIMA TMS| BP, MAQSIMA TMS| GB, MAQSIMA TMS| GS, MAQSIMA-Quellen)
Prozess zur Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses sowie Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach § 6 GefStoffV. Definition von Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

 

Betriebsanweisungen (MAQSIMA TMS| BP, MAQSIMA TMS| BA, MAQSIMA-Quellen)
Erstellung, Pflege und Revisionierung von Betriebsanweisungen nach §4 ArbSchG (Tätigkeiten), § 9 BetrSichV (Arbeitsmittel) und § 14 GefStoffV (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen).

 

Schulung/Unterweisunge (MAQSIMA TMS| SU)
Dokumentation durchgeführter Schulungen, Unterweisungen sowie Qualifikation inkl. Schulungsbedarfsplanung und Antragswesen.

 

Gewässerschutz (MAQSIMA TMS| WHG)
Modul zur Einstufung von Technischen Objekten gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) inkl. Erstellung von Betriebsanweisungen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

 

Instandhaltungsmanagement (MAQSIMA TMS| BP, MAQSIMA TMS| TO, MAQSIMA TMS| IM, MAQSIMA TMS| ST, MAQSIMA TMS| MS)
Management (Planung, Steuerung, Dokumentation und Kontrolle) von Instandhaltungstätigkeiten nach DIN 31051, d.h. Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Darüber hinaus umfasst der Instandhaltungsprozess in MAQSIMA TMS auch die Erfassung und Verwaltung ungeplanter Instandhaltungsmaßnahmen (Störungen).

 

Lagerverwaltung (MAQSIMA TMS| IM)
Verwaltung von Verbrauchsmaterialien (Einzelteile, Massenware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) sowie die Verbuchung auf Lagerorte und –plätze inkl. der Durchführung von Inventuren.

 

Informationsverteilung (MAQSIMA TMS| BP, MAQSIMA TMS| WE)
Verteilung der Inhalte der Betreiberpflichten an die Mitarbeiter als Informationsgrundlage und Schaffung eines unternehmensweiten einheitlichen Standards zur Umsetzung der gesetzlichen Betreiberpflichten.

 

EDI
Schnittstellenframework mit vordefinierten Standardschnittstellen zu Fremdsystemen für den Datenaustausch