Rechtsklassifizierung

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Rechtsklassifizierung

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Die Rechtsklassifizierung definiert, von welchem Typ eine Vorschrift ist und welches juristische „Gewicht“ sie hat. Die Rechtsklassifizierungen gelten hierarchisch in folgender Reihenfolge:

 

1.EU-Verordnungen

2.EU-Richtlinien

3.Gesetze (national)

4.Verordnungen

5.Verwaltungsvorschriften

6.Technische Regeln, Normen, Bestimmungen, Regelwerke (BG, DVGW)

7.Hinzu kommen die Vorschriften der 16 Bundesländer (Landesrecht)

 

Neben den öffentlichen Organisationen können MAQSIMA TMS Kunden jedoch auch innerbetriebliche Anforderungen oder Hersteller-Anforderungen als Rechtsklassifizierung anlegen und diesen dann Prüfgrundlagen wie z.B. hausinterne Vorschriften, Hersteller- Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen, etc. zuordnen.

 

 

Bearbeitung von Rechtsklassifizierungen

 

In der Stammdatenverwaltung Rechtsklassifizierung können vorhandene Rechtsklassifizierungen geändert, erstellt, kopiert, deaktiviert oder gesucht werden.

 

Rechtsklassifizierung

 

Hinweis:

Inhalte, die durch die MAQSIMA GmbH bereitgestellt, also importiert werden, sind durch ein Schloss-Symbol in der Spalte gesperrt gekennzeichnet. Sie können nicht geändert oder gelöscht werden. Um die bereitgestellten Inhalte bearbeiten zu können, muss eine Kopie erzeugt werden. Diese kann anschließend individuell angepasst werden.