Rechtsnorm

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Rechtsnorm

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Mit Rechtsnormen werden spezifische Regeln der Technik bezeichnet, aus denen Maßnahmen oder Unterweisungen hervorgehen. Rechtsnormen werden als Prüfgrundlagen bezeichnet, wenn es sich um verbindliche Dokumente handelt, in denen festgelegt ist, dass bestimmte Maßnahmen von Personen mit bestimmter Qualifikation nach dem Ablauf bestimmter Fristen durchgeführt werden müssen.

Beispiel: Die Prüfgrundlage DGUV Vorschrift 52 schreibt vor, dass einfache Kräne mindestens jährlich durch Sachkundige zu prüfen sind.

 

Rechtsnormen werden über eine Baumstruktur dargestellt und über einen Quellen-Import in das System importiert.

 

Es besteht aber die Möglichkeit nach den erforderlichen Rechtsnormen zu suchen.

 

Rechtsnormen

 

Einzelne Rechtsgrundlagen können auch als „Editorial“ gekennzeichnet sein. Dies bedeutet, dass diese Information kein freigegebenes Gesetz ist, sondern z.B. ein Urteil oder ein Gesetzeskommentar.

Rechtsgrundlagen und Editorial werden in der Stammdatenpflege und an den jeweiligen Stellen, an denen sie verknüpft werden können, mit einem eigenständigen Symbol gekennzeichnet:

 

Rechtsgrundlage

Editorial

 

Weiterhin besitzen die Rechtsgrundlagen eine Verbindlichkeit. Diese Verbindlichkeit kann folgende Werte annehmen:

 

- Nicht definiert

- Zu befolgen

- Zu berücksichtigen

- Orientierungswert

- Herstellerinformation

 

 

Textstellen zu Rechtsgrundlagen

 

In Textstellen werden relevante Absätze/Paragraphen aus den Rechtsgrundlagen hinterlegt. Die Textstellen werden, wie die Rechtsgrundlagen, über den Quellen-Import im System eingepflegt und sind innerhalb der Maßnahmen-Hinweise in den MAQSIMA-Quellen verknüpft. Einmal importiert können sie auch für eigene Quellen wiederverwendet werden.

 

 

Verwendung der Rechtsgrundlage

 

Im Register "Verwendet" wird aufgezeigt, wo genau die jeweilige Rechtsgrundlage bzw. Textstelle verwendet wird.

 

 

Dabei können die Daten in folgenden Entitäten verknüpft sein:

 

- Maßnahmenkataloge

- Gefährdungsbeurteilungen

- Quellen

 

 

In den aufgelisteten Entitäten ist in der letzten Spalte zusätzlich ersichtlich, wo genau die Rechtsgrundlage oder Textstelle verknüpft ist.

 

Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

- Hinweis einer Quelle

- Hinweis einer Maßnahme

- Im Register Rechtsgrundlagen der Maßnahme

 

 

Inhaltssuche bei Rechtsgrundlagen

 

Die Rechtsgrundlagen können bzgl. ihrer hinterlegten Texte und Dokumente nach Inhalten gefiltert werden. D.h. wenn die Inhaltssuche verwendet wird, werden alle Rechtsgrundlagen gefunden, in denen der gesuchte Inhalt in einer der 3 möglichen Texte hinterlegt ist. Bei Rechtsgrundlagen können Texte an folgenden Stellen hinterlegt sein:

- Als Informationen von Rechtsgrundlagen

- Als Textstelle: Textstellen sind besondere Formen der Rechtsgrundlage und spiegeln einzelne Textauszüge innerhalb einer Rechtsgrundlage wieder.

- Als verknüpfte Dokumente zu einer Rechtsgrundlage

 

 

 

Nach dem Ausführen der Suche werden alle Rechtsgrundlagen ausgefiltert bei denen das Wort "Flurförderzeuge"  in den Inhalten vorkommt.

Es wird auch angezeigt, wo genau diese Stelle gefunden wurde. Mit den Vor- und Zurück-Pfeilen erfolgt der Sprung zu einer weiteren gesuchten Stelle im Text, die durch die Markierung angezeigt wird.

Es besteht hier auch die Möglichkeit entsprechende Rechtsgrundlage in der Hierarchie zu finden.