Es wird eine Zusammenlagerungs-Prüfung von Gefahrstoffen an einem Lagerort durch das System unterstützt. Dabei werden folgende Regeln ausgewertet:
•Abbildung inkl. Überprüfung der Zusammenlagerung von Gefahrstoffmengen in einem Lagerort (z.B. Sicherheitsschrank) auf Zulässigkeit nach TRGS 510 (Lagerklassen und dazugehöriges Übersichtsschema mit Erläuterungen/ Bemerkungen)
•Ergänzende Regelungen (Mengenbegrenzungen) aus der TRGS 510 für bestimmte H-Sätze, wie z.B. in Abschnitt 12 für entzündbare Flüssigkeiten festgelegt.
Die Prüfung der Zusammenlagerung findet beim Einlagern bzw. Umlagern eines Artikels statt, wenn dieser als Gefahrstoff gekennzeichnet ist. Wurden neben dem einzulagernden Artikel die Menge und der Lagerort bestimmt, schaltet sich der Link „Überprüfung Zusammenlagerung“ frei.
Über den Link gelangt man zu einer systemseitigen Überprüfung der Zusammenlagerung inklusive Darstellung relevanter Informationen zum einzulagernden Gefahrstoff, Lagerort etc. sowie Hinweise zur Entscheidung, ob eine Einlagerung möglich ist. In diesem Fenster werden alle durch das System bestimmbar relevanten Informationen für die Zusammenlagerung dargestellt:
Achtung: Ist eine Zusammenlagerung gemäß der Lagerklassen nicht möglich, wird eine Einlagerung durch das System verhindert. Alle weiteren Hinweise und Bedingungen müssen durch den Anwender selbst überprüft werden und stellen nur eine Entscheidungshilfe dar!
Zugriff auf die TRGS 510
Noch im Fenstertitel kann über einen Link auf die TRGS 510 zugegriffen werden, wenn diese als Dokument im System hinterlegt wurde. Für Kunden, die die MAQSIMA Quellen verwenden, sollte der Link automatisch zur Verfügung stehen. Wenn nicht, kann die TRGS als Dokument im System anlegt und in der Systemeinstellung
Lager | Dokument zur TRGS 510
das entsprechende Dokument verknüpft werden. Ein Klick auf den Link öffnet dann das entsprechende, in den Einstellungen hinterlegte, Dokument.
Informationen über den einzulagernden Gefahrstoff
In dem linken oberen Bereich findet man für die Zusammenlagerung relevanten Informationen über den einzulagernden Gefahrstoff. Neben der Bezeichnung des Gefahrstoffs, welche als Link einen direkten Zugriff auf alle Gefahrstoffinformationen liefert, werden die Lagerklasse, die Wassergefährdungsklasse, die einzulagernde Menge, sowie die H-Sätze aus dem SDB dargestellt.
Informationen über den Lagerort
Im rechten oberen Bereich wird der Lagerort dargestellt. Ist der Lagerort ein Technisches Objekt bzw. ein Technischer Platz und stellt eine WHG-Anlage bzw. ein WHG-Standort da, so können die ermittelte WHG-Stufe, -Menge sowie die WHG Wassergefährdungsklasse direkt abgelesen werden. Unter Gesamtmenge werden die aktuellen Gesamtmengen, der in dem Lager befindlichen Gefahrstoffen, nach der jeweiligen Einheit aufsummiert dargestellt.
Allgemeine Hinweise und Texte
Die allgemeinen Hinweise und Texte wurden der TRGS 510 entnommen und können bei Bedarf geändert oder ergänzt werden.
Überprüfung der Zusammenlagerung anhand der Lagerklassen
Im Bereich „Gefahrstoffe im vorgesehenen Lagerort“ werden alle in dem Lagerort eingelagerten Gefahrstoffe mit ihren Mengen aufgelistet.
Aus der Tabelle können die Gefahrstoffe inklusive ihrer Lagerklasse, der im Lagerort eingelagerten Gesamtmenge und der Wassergefährdungsklasse abgelesen werden. Die Gefahrstoffe selbst werden bei Mouse-Over als Link dargestellt, um darüber an alle weiteren Informationen zu dem Gefahrstoff zu gelangen. Anhand der Zeilenfärbung bzgl. der vorletzten Spalte (Info-I) wird ersichtlich, ob eine Zusammenlagerung anhand der Lagerklassen möglich ist.
- Rot (-): Separatlagerung erforderlich
- Gelb (Nr.): Zusammenlagerung eingeschränkt erlaubt, siehe Erläuterungen in Spalte Bedingung. Die Nr. entspricht dabei der Nummer aus der Lagerklassematrix der TRGS 510 (s. Abbildung 19 - Zusammenlagerungstabelle gemäß TRGS 510)
- Grün (+): Zusammenlagerung erlaubt
Ist die Zusammenlagerung nur eingeschränkt erlaubt (gelb hinterlegt), kann in der Spalte Bedingung die entsprechenden Vorgaben zur Zusammenlagerung entnommen werden. Diese Vorgaben wurden aus der TRGS 510 entnommen und können bei Bedarf über die Internationalisierung angepasst werden.
Erfolgt keine Einfärbung, wurde eine Lagerklasse verwendet, welche nicht unterstützt wird. Folgende Lagerklassen-Nummern werden bei der Auswertung berücksichtigt:
01 | 02A | 02B | 03 | 04.1A | 04.1B | 04.2 | 04.3 | 05.1A | 05.1B | 05.1C | 05.2 | 06.1A | 06.1B | 06.1C | 06.1D | 06.2 | 07 | 08A | 08B | 10 | 10-13 | 11 | 12 | 13
Auf Grund einer korrekten Sortierung der Lagerklassen durch TMS, wurden bei einstelligen Lagerklassen eine 0 vorangestellt (z.B. 05.1C).
Achtung: Werden eigene Lagerklassen mit einer anderen Nummerierung verwendet, können diese bei der Zusammenlagerung nicht ausgewertet werden (s. Kap. 0).
Grundlage für die Zusammenlagerung bildet die Lagerklassenmatrix aus der TRGS 510 Kapitel 13.3:
Zu beachtende Abschnitte auf Basis der H-Sätze (gemäß TRGS 510, Tabelle 1)
In dem letzten Bereich werden zusätzliche Hinweise aufgelistet, die gemäß der am Gefahrstoff hinterlegen H-Sätze ermittelt wurden.
Die Regeln liefern zusätzliche Hinweise, welche beim Erreichen der jeweiligen Lagermenge zu beachten sind. Die referenzierten Abschnittsnummer beziehen sich auf Abschnitte aus der TRGS 510.
Die Regeln in diesem Abschnitt können in der Stammdatenpflege „Lagerregel H-Satz“ eigens angelegt bzw. angepasst werden. Einen aktuellen Regelsatz kann per Excel-Import initial in die Datenbank eingespielt werden. Auf Wunsch kann die Excel-Datei bei ihrem zuständigen Consultant angefragt werden.
Nach dem Import stehen entsprechende Regeln für die Auswertung in der Zusammenlagerung zur Verfügung:
Nicht unterstützte Lagerklassen
Lagerklassen, die bei der Zusammenlagerung nicht betrachtet werden, weil die Lagerklassennummer nicht der Nummer aus der Zusammenlagerungsmatrix entspricht, werden über ein Warnsymbol in der Stammdatenverwaltung der Lagerklassen gekennzeichnet.