Gewässerschutz

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Bevor Objekte (Anlage) als WHG-Anlage gekennzeichnet werden kann, muss die jeweilige Kategorie als WHG-Anlage gekennzeichnet werden.

 

 

Gewässerschutz1

 

In der jeweiligen Kategorie des Technischen Objekts kann auch die Darstellung der Spalten angepasst werden, so dass die Informationen nach WHG auch in der Übersicht angezeigt werden.

 

In den Registern an den Technischen Objekten werden im Anschluss die WHG-relevanten Informationen eingetragen.

 

Gewässerschutz2

 

Die Einstufung erfolgt über den Button Einstufung bearbeiten.

Entscheidend für die Einstufung der Anlage nach WHG sind die zugeordneten Gefahrstoffe mit ihren Eigenschaften (Wassergefährdungsklasse, Volumen oder Masse sowie die AwSV Tabelle).

 

Gewässerschutz4

 

Auf den zusätzlichen Registern können weitere WHG-Daten erfasst werden.

 

Gewässerschutz3

 

Auf dem Register Daten zur Erstellung der Betriebsanweisung werden die Informationen zur Erstellung der Betriebsanweisung für AwSV-Anlagen erfasst.

 

Gewässerschutz5

 

Mittels der Symbol-Bibliothek können Gefahrensymbole hinzugefügt werden.

 

Gewässerschutz6

 

Auf den weiteren Registern werden die Daten erfasst, die zu einem späteren Zeitpunkt auf der Betriebsanweisung abgedruckt werden sollen.

 

Gewässerschutz7

 

Die Daten für den Alarmplan werden aus dem Register Alarmplan der Organisationseinheit übernommen, für die die Betriebsanweisung erstellt wird.

 

Gewässerschutz8

 

Die WHG-Betriebsanweisung wird über das Register Betriebsanweisung des Technischen Objekts über den Button Neu erstellt.

Zu beachten ist, dass die Berichtsvorlage BA Technisches Objekt freigegeben wurde und hier ausgewählt wird.

 

Gewässerschutz9

 

Mit Hilfe der Druckvorschau kann der Entwurf der Betriebsanweisung eingesehen werden, bevor diese gespeichert wird.

Im Anschluss wird die Betriebsanweisung geprüft und aktiviert.

 

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