Begründungspflicht

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Begründungspflicht

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MAQSIMA TMS bietet die Möglichkeit, eine Begründung für Aktionen an bestimmten Daten durch den Benutzer zu erfassen und diese in der Historie zu speichern. Im Customizing-Bereich der Stammdatenverwaltung kann im Stammdatum "Begründungspflicht" eingestellt werden, welche Aktionen in MAQSIMA TMS begründungspflichtig sind.

Für revisionierte Objekte wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen sind dies: Datensatz einfügen, Datensatz ändern, Revision prüfen, freigeben und aktivieren, sowie Revision deaktivieren.

 

Möchte man beispielsweise die Aktion Betreiberpflichten – Datensatz einfügen begründen lassen, markiert man in der Stammdatenverwaltung Begründungspflicht die gewünschte zu begründende Aktion, betätigt den Ändern-Button und klickt im Detailbereich die Checkbox zu begründen an.

 

 

Wird die Begründungspflicht für eine Aktion oder Funktionalität des Programms in der Stammdatenverwaltung Begründungspflicht aktiviert, so öffnet sich bei jeder Aktion ein Fenster, in dem eine kurze Begründung, weshalb diese Aktion durchgeführt wird, eingegeben werden muss. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, für das Ändern der Begründungspflicht die Begründungspflicht auszuschalten, wodurch eine Begründung an dieser Stelle nicht mehr notwendig ist.

 

Stammdaten_Begründungspflicht