Publikationen können in MAQSIMA TMS nicht nur Prüfgrundlage, sondern auch Beurteilungsgrundlage sein. Beurteilungsgrundlagen sind Vorschriften, die ein Prüfer „im Kopf“ hat und während einer Prüfung berücksichtigt. Sie sind Grundlage zur Erstellung eines Arbeitsplanes. Sie führen nicht zu einer Maßnahme bzw. definieren keine Zyklen (z.B. VDE Regelwerk, DIN-Vorschriften)
Publikationen können einer Rechtklassifizierung zugeordnet werden, die über eine Combobox ausgewählt werden kann, wenn sie im Stammdatum Rechtsklassifizierung ausgewählt wurde.
Bearbeitung von Publikationen
In der Stammdatenverwaltung Publikationen können vorhandene Publikationen geändert, erstellt, kopiert, deaktiviert oder gesucht werden.