Jedem gelagerten Gefahrstoff ist, abhängig von seinen Gefahrenmerkmalen, eine Lagerklasse (LGK) zugeordnet.
Die Definition der Lagerklassen entspricht dem „Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien“ des Verbands der Chemischen Industrie. Grundlage sind Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln in Deutschland.