Die IM Beurteilungsgrundlage ist eine mögliche Beurteilungsrundlage für die Beurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Rahmen der Informationsermittlung.
Mit Hilfe der Beurteilungsgrundlage werden Regeln aufgestellt, anhand derer das System die Einstufung eines Gefahrstoffs in Gefährlichkeitsgruppen vornimmt.
Pro Gefährdungsart (dermal, inhalativ oder Gefährdung der Augen) wird anhand bestimmter Kriterien festgelegt, in welche Gefährdungsstufe (gering, mittel, hoch) der Gefahrstoff fällt.
Im Register Beurteilungsgrundlage wird angegeben, welche Kriterien eines Gefahrstoffs zu der allgemeinen Einstufung einer Gefährdung führen.
Ohne die vorherige Definition der IM Beurteilungsgrundlage kann MAQSIMA TMS im Rahmen der Informationsermittlung keine automatische Einstufung eines Gefahrstoffs anhand der Gefahrstoffeigenschaften durchführen.