Gewässerschutz

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Gewässerschutz

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Das Modul „Gewässerschutz“ ermöglicht die Verwaltung und Einstufung von Anlagen gemäß der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit dem 1. August 2017 ist die AwSV  in Kraft getreten. Die AwSV ersetzt die vormals 16 gültigen mehr oder weniger unterschiedlichen Regelungen für den Boden- und Gewässerschutz in den Bundesländern (VAwS). Die AwSV enthält Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Betroffen davon sind alle Betreiber von Anlagen, in denen mit solchen Stoffen umgegangen wird. Dazu zählen z. B. Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien oder Galvanikanlagen.

 

Das Modul unterstützt, in Zusammenarbeit mit dem Modul „Gefahrstoffe“, bei der Einstufung der Anlagen über die Wassergefährdungsklasse der einer WHG-Anlage zugeordneten Gefahrstoffe. Dabei ist sowohl die Einstufung nach der aktuellen AwSV. Die alten, bundeslandspezifischen Einstufungen dienen nur zu historischen Dokumentationszwecken. Die Ergebnisse der Einstufung fließen in die Erstellung der Betriebsanweisungen in TMS ein.

 

In der Stammdatenverwaltung des Moduls können die Grunddaten für die WHG-Anlagen erfasst werden. Die Stammdaten vereinfachen die spätere Dateneingabe an den jeweiligen Anlagen.

 

Zur Nutzung der vollen Funktionalität des Moduls Gewässerschutz ist die Verwendung des Moduls Gefahrstoffe notwendig, da die Einstufung einer Anlage in der AwSV-Tabelle anhand der Eigenschaften (Wassergefährdungsklasse) sowie der Menge des in dieser Anlage verwendeten Gefahrstoffs vorgenommen wird.